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National Law
15.07.1999
Staatsangehörigkeitsrecht der Bundesregierung
Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts beinhaltet wesentliche Neuerungen: die Ergänzung des Abstammungsprinzips um das Geburtsortsprinzip und die Verkürzung der Aufenthaltszeiten für eine Einbürgerung. Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht erfüllt die europäischen Standards, zu denen sich Deutschland mit der Ratifizierung des Europäischen Übereinkommens vom 6. November 1997 über die Staatsangehörigkeit bekannt hat. Mit dem Zuwanderungsgesetz sind zum 1. Januar 2005 die wichtigsten Einbürgerungsvorschriften in einem Gesetz – dem Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) – zusammengefasst worden.
Um dem gewachsenen Stellenwert der gesellschaftlichen Integration Rechnung zu tragen, sind mit Artikel 5 im Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union ("Richtlinienumsetzungsgesetz") vom 19. August 2007 zusätzliche Anpassungen vorgenommen worden, wie die Aufnahme einer weiteren Einbürgerungsvoraussetzung beim Einbürgerungsanspruch ("Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland"). Zum Nachweis solcher Kenntnisse wurde zum 1. September 2008 mit der Einbürgerungstestverordnung vom 5. August 2008 ein bundeseinheitlicher Einbürgerungstest eingeführt.
Die wesentliche Elemente sind oben bereits beschrieben worden: Anpassung an die europäischen Richtlinien und Standards sowei Verkürzung der Aufenthaltszeiten für eine Einbürgerung
Susan
DAA
partner
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